Umstellung zu E-Rechnungen: Was auf Sie zu kommt
Im kommenden Jahr sind Unternehmen mit der großen Wende hin zur sogenannten E-Rechnung konfrontiert.
Dass E-Rechnungen zukünftig verpflichtend werden, wurde mit dem Wachstumsschangengesetz vergangenen März beschlossen. Zunächst klingt E-Rechnung hauptsächlich nach elektronisch, digital. Doch wer davon ausgeht, die Übermittlung einer Rechnung im PDF-Format per E-Mail genügt, liegt falsch.
Genau genommen wird ab dem 01.01.2025 zwischen der E-Rechnung und einer sonstigen Rechnung unterschieden. Vom Gesetzgeber ist per Definition festgelegt, dass eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können muss. Die Möglichkeit der elektronischen Verarbeitung der Rechnung wird damit verpflichtend. Das PDF-Format ist damit für E-Rechnungen nicht zulässig. Sie fällt entsprechend der N Norm EN 16931 unter die sonstigen Rechnungen und darf nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt mit Beginn des kommenden Jahres komplett.
Wegen der weitreichenden Umstellungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber für Unternehmen im B2B-Bereich Übergangsregelungen erlassen, die sich an der Summe des Vorjahresumsatzes orientieren.
Damit sollen Unternehmen entlastet werden und ein reibungsloser Umstellungsprozess ermöglicht. Beispielsweise dürfen Unternehmen mit < 800.000 € Vorjahresumsatz im Jahr 2027 noch sonstige Rechnungen wie im Papier oder PDF-Format versenden. Die Frist, bis zu der alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen umsetzen müssen, ist auf den 01.01.2028 festgelegt.
Mit unserer Erfahrung in der Digitalisierung von Buchführung und Steuerangelegenheiten unterstützen wir Sie in der Umstrukturierung hin zum digitalen Rechnungswesen. In regelmäßigen Schulungen stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite, um die Wende hin zur E-Rechnung erfolgreich im Unternehmen umzusetzen.